Infektionsschutzkonzept
Aktuell gibt es keine Einschränkungen bei der Durchführung der Skikurse auf .
Die Richtlinien zur Einordnung von Kontaktperson als auch den Empfehlungen zur Risikominimierung der Übertragung des Covid19 Erregers des RKI stellt der Kursbetrieb am Hang ein geringes Infektionsrisiko im Veranstaltungsbereich dar.
Im professionellen Schneesportunterricht können durch geeignete Organisations- und Lenkungsmaßnahmen die Schutz-/Hygienemaßnahmen laufend überwacht und angepaßt werden.
Im Falle einer erneuten Testpflicht und Covid19 Ausbruch gelten folgende Regelungen:
Wir erwarten aus Sicherheit für uns allen eine selbständige Durchführung eines Selbsttests am morgen des Skikurstage.
Grundsatz
Der Sport ist gesamtgesellschaftlich fest verankert. Er gibt Motivation, Perspektive, Zuversicht, Emotionen und vielen Menschen in Deutschland auch einen Arbeitsplatz. Sport hilft bei der psychischen und körperlichen Alltagsbewältigung, stärkt die Abwehrkräfte und erhöht das eigene Energieniveau. Dabei spielt die sportliche Betätigung in der Natur eine entscheidende Rolle, da zur körperlichen und geistigen Bewegung der Aufenthalt in der frischen Luft hinzukommt und sich positiv auf den Menschen auswirkt. Sport und Bewegung in der (winterlichen) Natur erleichtert das Einhalten von Distanzregeln und reduziert das Infektionsrisiko
Zielsetzung
Wir möchte dafür sorgen, dass Schneesport-Aktivitäten in Zeiten der Covid-19-Pandemie möglich ist. Um dies gewährleisten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen und Regeln definiert werden, deren Umsetzung und Einhaltung kontrolliert werden müssen, damit wir alle mit Freude, Lust und positiven Emotionen diesen Sport in der Natur ausüben können. Unser Ziel ist es, Infektionen im Rahmen von Schneesportkursen zu verhindern, durch Umsicht, Vorsicht und klare Vorgaben. Sollte eine Infektion in unserem Umfeld aufgetreten und nachgewiesen worden sein, ist es unsere Aufgabe in kürzester Zeit alle Kontaktpersonen zu ermitteln, damit diese entsprechend informiert werden. Hierfür ist eine vorbildliche Zusammenarbeit mit den örtlichen Gesundheitsbehörden erforderlich.
Regeln für die Ausschreibung von Schneesportangeboten
Die Kunden werden im Zusammenhang mit der Ausschreibung bereits über das Infektionsschutzkonzept der Augsburger Skischule informiert. Die Lehrkräfte werden bereits im Rahmen der Vorbereitung auf den Winter über das Konzept informiert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden/wurden angepasst: — Verpflichtung zur Einhaltung geltender Abstands- und Hygieneregeln inkl. Kontrolle — Ausschluss von der Teilnahme an Kursen bei vorliegender Infektion bzw. Symptomen inkl. dann geltender Stornobedingungen, — Absage bzw. Abbruch durch die Schneesportschule — Rücktritts- und Stornobedingungen, z.B. Rücktritt durch den Kunden bei vorliegender Infektion bzw. Symptomen — Verpflichtung auf Seiten der Kunden, die Schneesportschule umgehend und wahrheitsgemäß zu informieren.
Regeln für die Anmeldung zu Schneesportangeboten/-kursen
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online oder telefonisch. Jeder Gast/Kunde muss seinen aktuellen Gesundheitszustand überprüfen. Covid-19 Infizierte oder Menschen mit den bei Covid-19 auftretenden Symptomen können nicht am Kurs teilnehmen. Bei unter 18-jährigen Gästen/Kunden muss diese Bestätigung von den Erziehungsberechtigten vollzogen werden. Gäste/Kunden, die aus den sog. „Risikogebieten“, gemäß aktueller Liste des RKI anreisen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatten und am Kurs teilnehmen möchten, müssen als Voraussetzung für die Teilnahme einen negativen SARS-CoV-2-Test /PCR vorweisen. Die Testung hat hinsichtlich des Zeitpunkts gemäß den vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Standards zu erfolgen. Ohne negatives Testergebnis ist für diese Gäste eine Kursteilnahme oder Mitfahrt im Bus nicht möglich.
Regeln zur Organisation von Schneesportkursen
Die SARS-CoV‑2 Arbeitsschutzregeln, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für zusätzliche Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz werden eingehalten. Die bekannten Abstandsregeln von mindestens 1,5 m sind bei Schneesportkursen wenn möglich einzuhalten. Bei der Betreuung sowie dem Unterrichten von Kindern ist es etwas schwieriger, die Abstände einzuhalten. Aus der Erfahrung ist es weder möglich noch sinnvoll, das Einhalten von Abstandsregeln vor allem bei Kindern im Kindergartenalter einzufordern. Allerdings muss bei der erforderlichen Nähe und Zuwendung darauf geachtet werden, dass der Lehrer den Kindern sein „zurückhaltendes“ Verhalten zu Beginn erklärt und bei seinem Verhalten darauf achtet, den direkten nahen Blickkontakt (Gesicht vor Gesicht) zu vermeiden und sich eher mit dem Gesicht abwendet, falls die Nähe erforderlich ist. Die Hygiene-Regeln wie z.B. regelmäßige Handhygiene mit Flüssigseife für Gäste und MitarbeiterInnen sowie das regelmäßige Reinigen von Räumlichkeiten und von allen benutzen Materialien und Geräten mit Flüssigseife sind anzuwenden. Das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasenschutzes (Baff) gilt für Gäste und MitarbeiterInnen bei der Anreise mit dem Bus, am Sammelplatz, in den Liftanlagen und der Toilletten-Räumlichkeiten. Die organisatorischen Abläufe im Zusammenhang mit der Betreuung von Gästen werden an die Gegebenheiten angepasst. (Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, für Hinweistafeln und Wegemarkierungen/Absperrungen, Informationen zum Ablauf der persönlichen Kursanmeldung.) Die individuellen Schutzmaßnahmen (Beförderungsregeln, Mund-Nasen-Schutz, Abstandsregeln, Reservierung, Organisation etc.) werden mit den jeweiligen Skigebietsbetreibern sowie den beteiligten Unternehmen der Hotellerie/Gastronomie im Vorfeld abgestimmt und sowohl ihre Gäste/Kunden, als auch ihre Lehrkräfte auf die jeweiligen Vorgaben hingewiesen. Wir werden das Gäste- und Lehrkräfte-Management so praktizieren, dass jederzeit die entsprechenden Kontaktpersonen im Falle einer nachgewiesenen Infektion nachvollzogen und an die zuständigen Behörden weitergegeben werden können. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang ihren Gästen/Kunden, die Corona-Warn-App der deutschen Bundesregierung zu nutzen.
Regeln zur Anreise
Bei angenommen Diensten von Busunternehmern werden die individuellen Schutzmaßnahmen (Sitzordnung, Mund-Nasen-Schutz, Abstandsregeln etc.) mit dem jeweiligen Unternehmen im Vorfeld abgestimmt und die Gäste/Kunden, als auch ihre Lehrkräfte auf die jeweiligen Vorgaben hingewiesen. Es ist ferner erforderlich, den Ein- und Aussteigevorgang so zu organisieren, dass die Abstandsregeln eingehalten werden. Wir verweisen auf das angefügte Konzept unseres Reisebusanbieters.
Regeln zur Durchführung von Schneesportkursen
Der Kursbeginn und die Annahme wird so strukturiert werden, dass insbesondere in Zeiten mit besonderem Andrang, nicht alle Kurse zeitgleich beginnen, wenn es möglich ist. Der Sammelplatz bietet ausreichend Platz, dass alle Gruppen sich mit ihren Lehrkräften unter Beachtung der geltenden Abstandsregeln treffen können. Die Begrüßung erfolgt ohne das übliche Händeschütteln, also kontaktlos. Sollten insbesondere Kinder die Hilfe des Schneesportlehrers benötigen (Ausrüstung, Schuhe, Bindung, etc.), ist darauf zu achten, dass kein direkter Blickkontakt besteht, sondern sich die Lehrkraft mit dem Gesicht abwendet oder seitlich stehend hilft. Am Sammelplatz, in den Liftanlagen inkl. beim Anstehen und auf dem Weg zur Toilettenpause gilt die Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz (Baff) zu tragen. Die unterschiedlichen Organisationsformen im Unterricht sind so ausgewählt, dass die geltenden Abstandsregeln von mindestens 1,5 m einzuhalten sind. (Ausnahme Kinder) Weniger Gäste pro Lehrer erleichtert das Einhalten der organisatorischen Regeln und damit den Schutz von Gästen und Lehrkräften. Die Organisation von Pausen erfolgt so, dass Abstands- und Hygieneregeln gewahrt sind. Die Siegerehrung erfolgt ausschließlich gruppenintern und nicht in großer Runde mit allen Gästen/Kunden. Die Verantwortlichen und die Lehrkräfte kontrollieren die Einhaltung von Regeln und sollen Gäste/Kunden und andere Schneesportler im Falle der Missachtung zur Einhaltung der Regeln auffordern. Für Gäste/Kunden, die sich permanent den Anweisungen der Lehrkräfte bzw. der Verantwortlichen widersetzen, können von der weiteren Kursteilnahme ausgeschlossen werden.
Regeln für die Gäste
Wir informieren die Gäste/Kunden über die Maßnahmen zu deren Schutz sowie über die geltenden Abstands- und Hygieneregeln beim Kursangebot. Wir informieren die Gäste/Kunden über das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes am Sammelplatz, im Kindergelände, in den Aufstiegsanlagen, beim Skiverleih und auf dem Weg zu Pausen/Toilette. In der Gastronomie und in den Bussen gelten die jeweiligen Regeln des betreffenden Unternehmens. Jeder Gast/Kunde muss seinen aktuellen Gesundheitszustand überprüfen. Covid-19 Infizierte oder Menschen mit den bei Covid-19 auftretenden Symptomen können nicht am Kurs teilnehmen. Bei unter 18-jährigen Gästen/Kunden muss diese Bestätigung von den Erziehungsberechtigten bestätigt werden. Gäste/Kunden, die aus den sog. „Risikogebieten“, gemäß aktueller Liste des RKI (siehe Kapitel 12), anreisen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatten und am Kurs teilnehmen möchten, müssen als Voraussetzung für die Teilnahme einen negativen SARS-CoV-2-Test vorweisen. Die Testung hat hinsichtlich des Zeitpunkts gemäß den vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Standards zu erfolgen. negativen Testergebnisses ist für diese Gäste eine Kursteilnahme nicht möglich. Wir bitten die Gäste/Kunden auf die Teilnahme an Aprés-Ski-Veranstaltungen zu verzichten.
Regeln für die Lehrkräfte
Wir informieren die Lehrkräfte über die Maßnahmen zu deren Schutz sowie über die geltenden Abstands- und Hygieneregeln beim Kursangebot. Wir informieren die Lehrkräfte über das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Baff) am Sammelplatz, im Kindergelände, in den Aufstiegsanlagen, beim Skiverleih und auf dem Weg zu Pausen. In der Gastronomie, Skiverleih und in den Bussen gelten die jeweiligen Regeln des betreffenden Unternehmens. Jede Lehrkraft muss ihren aktuellen Gesundheitszustand am ersten Kurstag überprüfen. Mit Covid-19 infizierte Lehrkräfte oder Lehrkräfte, bei denen die bekannten Covid-19-Symptome auftreten, können den Kurs nicht übernehmen. Lehrkräfte, die aus den sog. „Risikogebieten“, gemäß aktueller Liste des RKI (siehe Kapitel 12), anreisen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatten und am Kurs teilnehmen möchten, müssen als Voraussetzung für die Teilnahme einen negativen SARS-Cov-2-Test vorweisen. Die Testung hat hinsichtlich des Zeitpunkts gemäß den vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Standards zu erfolgen. Wir empfehlen unseren Lehrkräften, die Corona-Warn-App der deutschen Bundesregierung zu nutzen und das Smartphone beim Kurs mitzuführen. Bei Kursen im angrenzenden Ausland wird die Nutzung der jeweiligen nationalen Warn-App empfohlen. Auch wenn die App nach der Rückkehr nach Deutschland nicht mehr aktiv ist, wird der Teilnehmer über den Kontakt zu einer Corona-infizierten Person informiert. Wir fordern unsere Lehrkräfte eindringlich dazu auf, auf die Teilnahme an Aprés-Ski-Veranstaltungen gänzlich zu verzichten.
Haftungssituation / Absicherung
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind an die in Zeiten der Covid-19-Pandemie geltenden Teilnahmevoraussetzungen und Durchführungsbestimmungen angepasst. Es geht dabei um die Rechte und Pflichten der Gäste/Kunden genauso wie um die Rechte und Pflichten der Schneesportschule.