Infek­ti­ons­schutz­kon­zept

Aktu­ell gibt es kei­ne Ein­schrän­kun­gen bei der Durch­füh­rung der Ski­kur­se auf .

Die Richt­li­ni­en zur Ein­ord­nung von Kon­takt­per­son als auch den Emp­feh­lun­gen zur Risi­ko­mi­ni­mie­rung der Über­tra­gung des Covid19 Erre­gers des RKI stellt der Kurs­be­trieb am Hang ein gerin­ges Infek­ti­ons­ri­si­ko im Ver­an­stal­tungs­be­reich dar.

Im pro­fes­sio­nel­len Schnee­sport­un­ter­richt kön­nen durch geeig­ne­te Orga­ni­sa­ti­ons- und Len­kungs­maß­nah­men die Schutz-/Hy­gie­ne­maß­nah­men lau­fend überwacht und angepaßt werden.

Im Fal­le einer erneu­ten Test­pflicht und Covid19 Aus­bruch gel­ten fol­gen­de Regelungen:

Wir erwar­ten aus Sicher­heit für uns allen eine selb­stän­di­ge Durch­füh­rung eines Selbst­tests am mor­gen des Skikurstage.

Grund­satz

Der Sport ist gesamt­ge­sell­schaft­lich fest ver­an­kert. Er gibt Moti­va­ti­on, Per­spek­ti­ve, Zuver­sicht, Emo­tio­nen und vie­len Men­schen in Deutsch­land auch einen Arbeits­platz. Sport hilft bei der psy­chi­schen und kör­per­li­chen All­tags­be­wäl­ti­gung, stärkt die Abwehr­kräf­te und erhöht das eige­ne Ener­gie­ni­veau. Dabei spielt die sport­li­che Betä­ti­gung in der Natur eine ent­schei­den­de Rol­le, da zur kör­per­li­chen und geis­ti­gen Bewe­gung der Auf­ent­halt in der fri­schen Luft hin­zu­kommt und sich posi­tiv auf den Men­schen aus­wirkt. Sport und Bewe­gung in der (win­ter­li­chen) Natur erleich­tert das Ein­hal­ten von Distanz­re­geln und redu­ziert das Infektionsrisiko

Ziel­set­zung

Wir möch­te dafür sor­gen, dass Schnee­sport-Akti­vi­tä­ten in Zei­ten der Covid-19-Pan­de­mie mög­lich ist. Um dies gewähr­leis­ten zu kön­nen, müs­sen bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen und Regeln defi­niert wer­den, deren Umset­zung und Ein­hal­tung kon­trol­liert wer­den müs­sen, damit wir alle mit Freu­de, Lust und posi­ti­ven Emo­tio­nen die­sen Sport in der Natur aus­üben kön­nen. Unser Ziel ist es, Infek­tio­nen im Rah­men von Schnee­sport­kur­sen zu ver­hin­dern, durch Umsicht, Vor­sicht und kla­re Vor­ga­ben. Soll­te eine Infek­ti­on in unse­rem Umfeld auf­ge­tre­ten und nach­ge­wie­sen wor­den sein, ist es unse­re Auf­ga­be in kür­zes­ter Zeit alle Kon­takt­per­so­nen zu ermit­teln, damit die­se ent­spre­chend infor­miert wer­den. Hier­für ist eine vor­bild­li­che Zusam­men­ar­beit mit den ört­li­chen Gesund­heits­be­hör­den erforderlich.

Regeln für die Aus­schrei­bung von Schneesportangeboten

Die Kun­den wer­den im Zusam­men­hang mit der Aus­schrei­bung bereits über das Infek­ti­ons­schutz­kon­zept der Augs­bur­ger Ski­schu­le infor­miert. Die Lehr­kräf­te wer­den bereits im Rah­men der Vor­be­rei­tung auf den Win­ter über das Kon­zept infor­miert. Die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen werden/wurden ange­passt: — Ver­pflich­tung zur Ein­hal­tung gel­ten­der Abstands- und Hygie­ne­re­geln inkl. Kon­trol­le — Aus­schluss von der Teil­nah­me an Kur­sen bei vor­lie­gen­der Infek­ti­on bzw. Sym­pto­men inkl. dann gel­ten­der Stor­n­o­be­din­gun­gen, — Absa­ge bzw. Abbruch durch die Schnee­sport­schu­le — Rück­tritts- und Stor­n­o­be­din­gun­gen, z.B. Rück­tritt durch den Kun­den bei vor­lie­gen­der Infek­ti­on bzw. Sym­pto­men — Ver­pflich­tung auf Sei­ten der Kun­den, die Schnee­sport­schu­le umge­hend und wahr­heits­ge­mäß zu informieren.

Regeln für die Anmel­dung zu Schnee­sport­an­ge­bo­ten/-kur­sen

Die Anmel­dung erfolgt aus­schließ­lich online oder tele­fo­nisch. Jeder Gast/Kunde muss sei­nen aktu­el­len Gesund­heits­zu­stand über­prü­fen. Covid-19 Infi­zier­te oder Men­schen mit den bei Covid-19 auf­tre­ten­den Sym­pto­men kön­nen nicht am Kurs teil­neh­men. Bei unter 18-jäh­ri­gen Gästen/Kunden muss die­se Bestä­ti­gung von den Erzie­hungs­be­rech­tig­ten voll­zo­gen wer­den. Gäste/Kunden, die aus den sog. „Risi­ko­ge­bie­ten“, gemäß aktu­el­ler Lis­te des RKI anrei­sen, die sich in den ver­gan­ge­nen 14 Tagen in einem Risi­ko­ge­biet auf­ge­hal­ten haben oder die Kon­takt zu einer Coro­na-infi­zier­ten Per­son hat­ten und am Kurs teil­neh­men möch­ten, müs­sen als Vor­aus­set­zung für die Teil­nah­me einen nega­ti­ven SARS-CoV-2-Test /PCR vor­wei­sen. Die Tes­tung hat hin­sicht­lich des Zeit­punkts gemäß den vom Robert-Koch-Insti­tut ver­öf­fent­lich­ten Stan­dards zu erfol­gen. Ohne nega­ti­ves Test­ergeb­nis ist für die­se Gäs­te eine Kurs­teil­nah­me oder Mit­fahrt im Bus nicht möglich.

Regeln zur Orga­ni­sa­ti­on von Schneesportkursen

Die SARS-CoV‑2 Arbeits­schutz­re­geln, her­aus­ge­ge­ben vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les für zusätz­li­che Arbeits­schutz­maß­nah­men für den betrieb­li­chen Infek­ti­ons­schutz wer­den ein­ge­hal­ten. Die bekann­ten Abstands­re­geln von min­des­tens 1,5 m sind bei Schnee­sport­kur­sen wenn mög­lich ein­zu­hal­ten. Bei der Betreu­ung sowie dem Unter­rich­ten von Kin­dern ist es etwas schwie­ri­ger, die Abstän­de ein­zu­hal­ten. Aus der Erfah­rung ist es weder mög­lich noch sinn­voll, das Ein­hal­ten von Abstands­re­geln vor allem bei Kin­dern im Kin­der­gar­ten­al­ter ein­zu­for­dern. Aller­dings muss bei der erfor­der­li­chen Nähe und Zuwen­dung dar­auf geach­tet wer­den, dass der Leh­rer den Kin­dern sein „zurück­hal­ten­des“ Ver­hal­ten zu Beginn erklärt und bei sei­nem Ver­hal­ten dar­auf ach­tet, den direk­ten nahen Blick­kon­takt (Gesicht vor Gesicht) zu ver­mei­den und sich eher mit dem Gesicht abwen­det, falls die Nähe erfor­der­lich ist. Die Hygie­ne-Regeln wie z.B. regel­mä­ßi­ge Hand­hy­gie­ne mit Flüs­sigs­ei­fe für Gäs­te und Mit­ar­bei­te­rIn­nen sowie das regel­mä­ßi­ge Rei­ni­gen von Räum­lich­kei­ten und von allen benut­zen Mate­ria­li­en und Gerä­ten mit Flüs­sigs­ei­fe sind anzu­wen­den. Das ver­pflich­ten­de Tra­gen eines Mund-Nasen­schut­zes (Baff) gilt für Gäs­te und Mit­ar­bei­te­rIn­nen bei der Anrei­se mit dem Bus, am Sam­mel­platz, in den Lift­an­la­gen und der Toil­let­ten-Räum­lich­kei­ten. Die orga­ni­sa­to­ri­schen Abläu­fe im Zusam­men­hang mit der Betreu­ung von Gäs­ten wer­den an die Gege­ben­hei­ten ange­passt. (Bereit­stel­lung von Des­in­fek­ti­ons­mit­teln, für Hin­weis­ta­feln und Wegemarkierungen/Absperrungen, Infor­ma­tio­nen zum Ablauf der per­sön­li­chen Kurs­an­mel­dung.) Die indi­vi­du­el­len Schutz­maß­nah­men (Beför­de­rungs­re­geln, Mund-Nasen-Schutz, Abstands­re­geln, Reser­vie­rung, Orga­ni­sa­ti­on etc.) wer­den mit den jewei­li­gen Ski­ge­biets­be­trei­bern sowie den betei­lig­ten Unter­neh­men der Hotellerie/Gastronomie im Vor­feld abge­stimmt und sowohl ihre Gäste/Kunden, als auch ihre Lehr­kräf­te auf die jewei­li­gen Vor­ga­ben hin­ge­wie­sen. Wir wer­den das Gäs­te- und Lehr­kräf­te-Manage­ment so prak­ti­zie­ren, dass jeder­zeit die ent­spre­chen­den Kon­takt­per­so­nen im Fal­le einer nach­ge­wie­se­nen Infek­ti­on nach­voll­zo­gen und an die zustän­di­gen Behör­den wei­ter­ge­ge­ben wer­den kön­nen. Wir emp­feh­len in die­sem Zusam­men­hang ihren Gästen/Kunden, die Coro­na-Warn-App der deut­schen Bun­des­re­gie­rung zu nutzen.

Regeln zur Anreise

Bei ange­nom­men Diens­ten von Bus­un­ter­neh­mern wer­den die indi­vi­du­el­len Schutz­maß­nah­men (Sitz­ord­nung, Mund-Nasen-Schutz, Abstands­re­geln etc.) mit dem jewei­li­gen Unter­neh­men im Vor­feld abge­stimmt und die Gäste/Kunden, als auch ihre Lehr­kräf­te auf die jewei­li­gen Vor­ga­ben hin­ge­wie­sen. Es ist fer­ner erfor­der­lich, den Ein- und Aus­stei­ge­vor­gang so zu orga­ni­sie­ren, dass die Abstands­re­geln ein­ge­hal­ten wer­den. Wir ver­wei­sen auf das ange­füg­te Kon­zept unse­res  Reisebusanbieters.

Regeln zur Durch­füh­rung von Schneesportkursen

Der Kurs­be­ginn und die Annah­me wird so struk­tu­riert wer­den, dass ins­be­son­de­re in Zei­ten mit beson­de­rem Andrang, nicht alle Kur­se zeit­gleich begin­nen, wenn es mög­lich ist. Der Sam­mel­platz bie­tet aus­rei­chend Platz, dass alle Grup­pen sich mit ihren Lehr­kräf­ten unter Beach­tung der gel­ten­den Abstands­re­geln tref­fen kön­nen. Die Begrü­ßung erfolgt ohne das übli­che Hän­de­schüt­teln, also kon­takt­los. Soll­ten ins­be­son­de­re Kin­der die Hil­fe des Schnee­sport­leh­rers benö­ti­gen (Aus­rüs­tung, Schu­he, Bin­dung, etc.), ist dar­auf zu ach­ten, dass kein direk­ter Blick­kon­takt besteht, son­dern sich die Lehr­kraft mit dem Gesicht abwen­det oder seit­lich ste­hend hilft. Am Sam­mel­platz, in den Lift­an­la­gen inkl. beim Anste­hen und auf dem Weg zur Toi­let­ten­pau­se gilt die Ver­pflich­tung, einen Mund-Nasen-Schutz (Baff) zu tra­gen. Die unter­schied­li­chen Orga­ni­sa­ti­ons­for­men im Unter­richt sind so aus­ge­wählt, dass die gel­ten­den Abstands­re­geln von min­des­tens 1,5 m ein­zu­hal­ten sind. (Aus­nah­me Kin­der) Weni­ger Gäs­te pro Leh­rer erleich­tert das Ein­hal­ten der orga­ni­sa­to­ri­schen Regeln und damit den Schutz von Gäs­ten und Lehr­kräf­ten. Die Orga­ni­sa­ti­on von Pau­sen erfolgt so, dass Abstands- und Hygie­ne­re­geln gewahrt sind. Die Sie­ger­eh­rung erfolgt aus­schließ­lich grup­pen­in­tern und nicht in gro­ßer Run­de mit allen Gästen/Kunden. Die Ver­ant­wort­li­chen und die Lehr­kräf­te kon­trol­lie­ren die Ein­hal­tung von Regeln und sol­len Gäste/Kunden und ande­re Schnee­sport­ler im Fal­le der Miss­ach­tung zur Ein­hal­tung der Regeln auf­for­dern. Für Gäste/Kunden, die sich per­ma­nent den Anwei­sun­gen der Lehr­kräf­te bzw. der Ver­ant­wort­li­chen wider­set­zen, kön­nen von der wei­te­ren Kurs­teil­nah­me aus­ge­schlos­sen werden.

Regeln für die Gäste

Wir infor­mie­ren die Gäste/Kunden über die Maß­nah­men zu deren Schutz sowie über die gel­ten­den Abstands- und Hygie­ne­re­geln beim Kurs­an­ge­bot. Wir infor­mie­ren die Gäste/Kunden über das ver­pflich­ten­de Tra­gen eines Mund-Nasen-Schut­zes am Sam­mel­platz, im Kin­der­ge­län­de, in den Auf­stiegs­an­la­gen, beim Ski­ver­leih und auf dem Weg zu Pausen/Toilette. In der Gas­tro­no­mie und in den Bus­sen gel­ten die jewei­li­gen Regeln des betref­fen­den Unter­neh­mens. Jeder Gast/Kunde muss sei­nen aktu­el­len Gesund­heits­zu­stand über­prü­fen. Covid-19 Infi­zier­te oder Men­schen mit den bei Covid-19 auf­tre­ten­den Sym­pto­men kön­nen nicht am Kurs teil­neh­men. Bei unter 18-jäh­ri­gen Gästen/Kunden muss die­se Bestä­ti­gung von den Erzie­hungs­be­rech­tig­ten bestä­tigt wer­den. Gäste/Kunden, die aus den sog. „Risi­ko­ge­bie­ten“, gemäß aktu­el­ler Lis­te des RKI (sie­he Kapi­tel 12), anrei­sen, die sich in den ver­gan­ge­nen 14 Tagen in einem Risi­ko­ge­biet auf­ge­hal­ten haben oder die Kon­takt zu einer Coro­na-infi­zier­ten Per­son hat­ten und am Kurs teil­neh­men möch­ten, müs­sen als Vor­aus­set­zung für die Teil­nah­me einen nega­ti­ven SARS-CoV-2-Test vor­wei­sen. Die Tes­tung hat hin­sicht­lich des Zeit­punkts gemäß den vom Robert-Koch-Insti­tut ver­öf­fent­lich­ten Stan­dards zu erfol­gen. nega­ti­ven Test­ergeb­nis­ses ist für die­se Gäs­te eine Kurs­teil­nah­me nicht mög­lich. Wir bit­ten die Gäste/Kunden auf die Teil­nah­me an Aprés-Ski-Ver­an­stal­tun­gen zu verzichten.

Regeln für die Lehrkräfte

Wir infor­mie­ren die Lehr­kräf­te über die Maß­nah­men zu deren Schutz sowie über die gel­ten­den Abstands- und Hygie­ne­re­geln beim Kurs­an­ge­bot. Wir infor­mie­ren die Lehr­kräf­te über das ver­pflich­ten­de Tra­gen eines Mund-Nasen-Schut­zes (Baff) am Sam­mel­platz, im Kin­der­ge­län­de, in den Auf­stiegs­an­la­gen, beim Ski­ver­leih und auf dem Weg zu Pau­sen. In der Gas­tro­no­mie, Ski­ver­leih und in den Bus­sen gel­ten die jewei­li­gen Regeln des betref­fen­den Unter­neh­mens. Jede Lehr­kraft muss ihren aktu­el­len Gesund­heits­zu­stand am ers­ten Kurs­tag über­prü­fen. Mit Covid-19 infi­zier­te Lehr­kräf­te oder Lehr­kräf­te, bei denen die bekann­ten Covid-19-Sym­pto­me auf­tre­ten, kön­nen den Kurs nicht über­neh­men. Lehr­kräf­te, die aus den sog. „Risi­ko­ge­bie­ten“, gemäß aktu­el­ler Lis­te des RKI (sie­he Kapi­tel 12), anrei­sen, die sich in den ver­gan­ge­nen 14 Tagen in einem Risi­ko­ge­biet auf­ge­hal­ten haben oder die Kon­takt zu einer Coro­na-infi­zier­ten Per­son hat­ten und am Kurs teil­neh­men möch­ten, müs­sen als Vor­aus­set­zung für die Teil­nah­me einen nega­ti­ven SARS-Cov-2-Test vor­wei­sen. Die Tes­tung hat hin­sicht­lich des Zeit­punkts gemäß den vom Robert-Koch-Insti­tut ver­öf­fent­lich­ten Stan­dards zu erfol­gen. Wir emp­feh­len unse­ren Lehr­kräf­ten, die Coro­na-Warn-App der deut­schen Bun­des­re­gie­rung zu nut­zen und das Smart­pho­ne beim Kurs mit­zu­füh­ren. Bei Kur­sen im angren­zen­den Aus­land wird die Nut­zung der jewei­li­gen natio­na­len Warn-App emp­foh­len. Auch wenn die App nach der Rück­kehr nach Deutsch­land nicht mehr aktiv ist, wird der Teil­neh­mer über den Kon­takt zu einer Coro­na-infi­zier­ten Per­son infor­miert. Wir for­dern unse­re Lehr­kräf­te ein­dring­lich dazu auf, auf die Teil­nah­me an Aprés-Ski-Ver­an­stal­tun­gen gänz­lich zu verzichten.

Haf­tungs­si­tua­ti­on / Absicherung

Unse­re All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) sind an die in Zei­ten der Covid-19-Pan­de­mie gel­ten­den Teil­nah­me­vor­aus­set­zun­gen und Durch­füh­rungs­be­stim­mun­gen ange­passt. Es geht dabei um die Rech­te und Pflich­ten der Gäste/Kunden genau­so wie um die Rech­te und Pflich­ten der Schneesportschule.