AGBs Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt online oder telefonisch. Die Anmeldung ist stets verbindlich. Die Anmeldung ist gültig, sobald sie seitens der Ski- und Snowboardschule bestätigt wurde. Die Bestätigung der Anmeldung erfordert keine besondere Form.
Covid19:
Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß der jeweils gültigen Infektionsschutzverordnung für Bayern in Verbindung mit den Rahmenhygienkonzepten für Sport, Touristische Leistungen, Beherbergung und Gastronomie – abrufbar unter
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/.
weitere Regelungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie zu Rücktritt/Absagen/Stornierung
Im Fall von Verstößen gegen das Hygiene- und Schutzkonzept oder Abstands- und Hygieneregeln sind die Organisatoren und Skilehrer der Augsburger Skischule ermächtigt, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die z.B. Änderungen, Einschränkungen, Ausschlüsse oder Absagen von Skikursen sein können.
Die Augsburger Skischule kann auch jederzeit bei Vorliegen von Symptomen oder Infektionen betroffene Kunden von der Teilnahme an den Busfahrten und Skikursen ausschließen.Sofern betroffene Kunden wegen Symptomen oder Infektionen zurücktreten, gelten die Stornobedingungen bei Absage durch die Kunden.
Die Kunden sind ebenso wie die Skilehrer verpflichtet, der Augsburger Skischule tagesaktuell etwaige Symptome und Infektionen, Kontakte zu Infizierten oder Risikopersonen und/oder Aufenthalte in Risikogebieten wahrheitsgemäß zu melden. Bei Vorliegen eines solchen Falles können Kunden und/oder nicht an der Busfahrt und dem Skikurs teilnehmen. Bei unter 18-jährigen Gästen/Kunden muss diese Bestätigung von den Erziehungsberechtigten bestätigt werden. Weitere Masnahmen entnehmen sie aus unserem Covid-19-Konzept.
Kursgebühr:
Bitte beachten Sie, den Betrag spätestens 1 Woche vor Kursbeginn an uns zu überweisen, erst mit der Überweisung des Kursbetrages sind Sie verbindlich gebucht. Die Kursgebühr kann nach Absprache kurzfristig beglichen werden.
Versäumte Kurstage und Kursabbruch
Versäumte Kurstage können nicht nachgeholt werden. Versäumen Sie einen Kurstag aufgrund von Krankheit können Sie diesen bei uns nachholen soweit ein ärztliches Attest vorgelegt oder nachgeliefert werden kann (bei entsprechender Verfügbarkeit der Plätze). Die Kursgebühren können wir nach Kursbeginn nicht zurück erstatten. Die Gebühr der Busfahrt i.H.v. 23 Euro kann grundsätzlich nicht zurückerstattet werden. Der Abbruch des Kurses wegen Fehlverhaltens des Teilnehmers hat keine Rückerstattung zur Folge.
Stornokosten:
Bei Stornierung des Skikurses werden folgende Kosten fällig: % der Skikurskosten
bis 30 Tg. vor Kursbeginn: 0%
29 — 21 Tg. vor Kursbeginn: 15%
20 — 14 Tg. vor Kursbeginn: 35%
13 — 5 Tg. vor Kursbeginn: 50%
ab 4 Tg. vor Kursbeginn: 90%
am Skikurstag: 100%
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Absagen durch die Skischule:
Die Augsburger Skischule behält sich vor, bei unzureichenden Bedingungen, zu geringer Teilnehmerzahl sowie aktuellen Vorgaben gemäß der Covid-19, ganze Kurse oder Kurstage zu verschieben, auf ein anderes Skigebiet auszuweichen oder abzusagen. Wegen schlechter Witterung abgebrochene Kurstage können nicht nachgeholt werden. Schadenersatzaansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.
Teilnehmerzahl:
Gruppenkurse werden ab 3 Teilnehmern durchgeführt. Bei weniger Teilnehmer ist die Ski- und Snowboardschule berechtigt den Kurspreis pro Person zu erhöhen bzw. die Kurszeit zu verkürzen.
Skipässe:
Die Kosten für Skipässe sind vom Kursteilnehmer zu tragen und nicht in der Kursgebühr enthalten. Vor Ort benötigte zusätzliche Skipässe wegen Verlust werden gegebenenfalls nachträglich in Rechnung gestellt.
Bei eigener Anreise:
Sprechen Sie mit uns vor Beginn der Kursreihe den Treffpunkt und Uhrzeit im Skigebiet ab.
Haftung und Versicherung:
Die Teilnahme an Kursen/Veranstaltungen der Augsburger Skischule erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Verlust, Diebstahl, Sachschäden und Unfällen wird keine Haftung übernommen. Bei Busfahrten tritt die Augsburger Skischule als Vermittler der in Anspruch genommenen Unternehmen auf. Für Schäden, die der Teilnehmer verursacht, haftet dieser unmittelbar gegenüber dem Geschädigten. Der Abschluss einer eigenen Unfall‑, Kranken- und Haftpflichtversicherung des Teilnehmers ist obligatorisch.