AGBs Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt online oder telefonisch. Die Anmeldung ist stets verbindlich. Die Anmeldung ist gültig, sobald sie seitens der Ski- und Snowboardschule bestätigt wurde. Die Bestätigung der Anmeldung erfordert keine besondere Form.
Kursgebühr:
Bitte beachten Sie, den Betrag spätestens 1 Woche vor Kursbeginn an uns zu überweisen, erst mit der Überweisung des Kursbetrages haben Sie Anrecht auf die Teilnahme. Die Buchung ist für Sie verbindlich. Die Kursgebühr kann nach Absprache kurzfristig beglichen werden.
Versäumte Kurstage und Kursabbruch
Versäumte Kurstage können nicht nachgeholt werden. Versäumen Sie einen Kurstag aufgrund von Krankheit können Sie diesen bei uns nachholen soweit ein ärztliches Attest vorgelegt oder nachgeliefert werden kann (bei entsprechender Verfügbarkeit der Plätze). Die Kursgebühren können wir nach Kursbeginn nicht zurück erstatten. Die Gebühr der Busfahrt i.H.v. 23 Euro kann grundsätzlich nicht zurückerstattet werden. Der Abbruch des Kurses wegen Fehlverhaltens des Teilnehmers hat keine Rückerstattung zur Folge.
Stornokosten:
Bei Stornierung des Skikurses werden folgende Kosten fällig: % der Skikurskosten
bis 30 Tg. vor Kursbeginn: 0%
29 — 21 Tg. vor Kursbeginn: 15%
20 — 14 Tg. vor Kursbeginn: 35%
13 — 5 Tg. vor Kursbeginn: 50%
ab 4 Tg. vor Kursbeginn: 90%
am Skikurstag: 100%
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Bedingungen für mehrtätige Skireise Skicoaching: Bei Stornierung durch die Teilnehmer fallen wie folgt Stornokosten an:
+ Bei Rücktritt/Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10% des Teilnahmepreises
+ Bei Rücktritt/Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25% des Teilnahmepreises
+ Bei Rücktritt/Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Teilnahmepreises
+ Bei Rücktritt/Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75% des Teilnahmepreises
+ Bei Rücktritt/Stornierung bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90% des Teilnahmepreises
+ Bei Rücktritt/Stornierung ab 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Teilnahmepreises
Es wird empfohlen, eine private Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
Sollte die Teilnehmerin / der Teilnehmer keine Reiserücktrittsversicherung haben, kann eine Ersatzperson mit gleichen skitechnischen Voraussetzungen gesendet werden ersetzen lassen.
Mindestteilnehmerzahl bei mehrtägigen Skireisen / Coaching ( Samstags-Skikurs ausgenommen)
Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen und in der Teilnahmebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl von 20 Teilnehmern kann der Veranstalter die Veranstaltung bis spätestens 21 Tage vor deren Beginn absagen (Rücktritt vom Vertrag) oder auf Selbstanreise umzustellen bzw. Fahrgemeinschaften in Kleinbussen. In diesem Fall erhält die Teilnehmer ihre auf die Teilnahmegebühr geleisteten Zahlungen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 21 Tagen nach dem Rücktritt, zurück. Der Veranstalter wird die Teilnehmer zeitnah informieren, wenn sich zu einem früheren Zeitpunkt definitiv ergibt, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.
Absagen durch die Skischule für Skikurse/Tagesfahrten:
Die Augsburger Skischule behält sich vor, bei unzureichenden Bedingungen oder zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als 35 Teilnehmer gesamt), ganze Kurse, Kursklassen oder Kurstage zu verschieben, auf ein anderes Skigebiet auszuweichen oder abzusagen. Wegen schlechter Witterung abgebrochene Kurstage können nicht nachgeholt werden. Schadenersatzaansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.
Teilnehmerzahl Skikurse
Gruppenkurse werden ab 3 Teilnehmern durchgeführt. Bei weniger Teilnehmer ist die Ski- und Snowboardschule berechtigt den Kurspreis pro Person zu erhöhen bzw. die Kurszeit zu verkürzen.
Skipässe:
Die Kosten für Skipässe sind vom Kursteilnehmer zu tragen und nicht in der Kursgebühr enthalten. Vor Ort benötigte zusätzliche Skipässe wegen Verlust werden gegebenenfalls nachträglich in Rechnung gestellt.
Bei eigener Anreise:
Sprechen Sie mit uns vor Beginn der Kursreihe den Treffpunkt und Uhrzeit im Skigebiet ab.
Mängel:
Wird die Veranstaltung nicht vertragsgemäß ausgeführt (Auftreten von Mängeln), so hat die TeilnehmerIn dies zur Wahrung ihrer Rechte dem Veranstalter oder dessen örtlicher Vertretung gegenüber unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Verlangt die Teilnehmerin Abhilfe, so hat der Veranstalter den Mangel zu beseitigen. Der Veranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Mangels und des Werts der betroffenen Reisleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesem Falle hat der Veranstalter, wenn der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen betrifft, Abhilfe durch angemessene Ersatzleistung anzubieten. Die Teilnehmerin kann eine Herabsetzung der Teilnahmegebühr (Minderung) verlangen, wenn sie die unverzügliche Anzeige des Mangels beim Veranstalter bzw. dessen Vertretern vor Ort nicht schuldhaft unterlassen hat. Unterlässt die Teilnehmerin schuldhaft die Mängelanzeige, scheiden Minderungsansprüche aus. Die Teilnehmerin kann den Vertrag bei erheblicher Beeinträchtigung der Veranstaltung durch einen Mangel kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine ihm von der Teilnehmerin gesetzte angemessene Frist verstreichen lässt, ohne Abhilfe zu schaffen. Ohne Fristbestimmung kann die TeilnehmerIn kündigen, wenn die Abhilfe nicht möglich ist, vom Veranstalter verweigert wird oder sofortige Abhilfe notwendig ist. Dasselbe gilt, wenn die Teilnehmerin ein besonderes Interesse an der sofortigen Kündigung hat. Bei einem Mangel der Veranstaltung kann die Teilnehmerin unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz verlangen. Dies gilt nicht in den Fällen des § 651n (1) Ziff. 1 bis 3. BGB (z.B. wenn der Mangel vom Reisenden verschuldet oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht ist). Voraussetzung ist weiterhin, dass die Teilnehmerin den Mangel dem Veranstalter unverzüglich angezeigt oder Abhilfe verlangt hat. Die TeilnehmerIn ist verpflichtet, bei auftretenden Mängeln im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Die Teilnehmerin ist insbesondere verpflichtet, ihre Reklamationen unverzüglich dem örtlichen Ansprechpartner des Veranstalters zur Kenntnis zu geben, sofern dies möglich ist.
Haftung und Versicherung:
Die Teilnahme an Kursen/Veranstaltungen der Augsburger Skischule erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Verlust, Diebstahl, Sachschäden und Unfällen wird keine Haftung übernommen. Bei Busfahrten tritt die Augsburger Skischule als Vermittler der in Anspruch genommenen Unternehmen auf. Für Schäden, die der Teilnehmer verursacht, haftet dieser unmittelbar gegenüber dem Geschädigten. Der Abschluss einer eigenen Unfall‑, Kranken- und Haftpflichtversicherung des Teilnehmers ist obligatorisch.
Teilnahmebedingungen Skicoaching mehrtägig:
(1) Das Mindestalter der TeilnehmerInnen beträgt 18 Jahre. Jede Teilnehmerin muss per E‑Mail erreichbar sein.
(2) Der Leistungsumfang für die Veranstaltung ist auf der Homepage beschrieben.
(3) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den TeilnehmerrInnen rechtzeitig vor Beginn der
Veranstaltung per E‑Mail bekannt.
(4) Die Teilnehmerinnen sind grundsätzlich selbst für ihre Gesundheit verantwortlich.
(5) Sie benötigen eine private Haftpflichtversicherung und müssen das Dokument bei Reisen nach Italien mitführen.